- Heizung
- Klimaanlage
- Parkplatz
- Bettwäsche
- Handtücher
- Wifi
- Haustiere
- Kaution (wird erstattet)
Umgeben von verschiedenen Restaurants, Geschäften und Freizeiteinrichtungen, ist es die ideale Unterkunft für einen perfekten Urlaub an der Costa Brava.
Villa Falconera, ein exklusives Haus mit einer Kapazität für 8 Personen. Die Villa verfügt über 4 Schlafzimmer mit eigenem Bad, zwei davon mit integriertem Bad und die anderen beiden mit Gemeinschaftsbad, ein geräumiges Wohn-Esszimmer. Der Fernseher hat einen Internetanschluss, so dass Sie auch im Urlaub Ihre Lieblingsserien und -programme sehen können. Die Küche besteht aus hochwertigen Materialien und ist mit allem ausgestattet, was Sie brauchen, um jedes Gericht zuzubereiten und jeden Gaumen zufrieden zu stellen! Es ist eine PRO-Küche, die jeden begeistern wird, der sich einer gastronomischen Herausforderung stellen möchte.
Dieses Haus hat einen großen Garten mit einem unglaublichen Swimmingpool, Gartenmöbeln und Holzkohlegrill. Es ist ein beliebter Ort für Gäste, um sich auf einer der Sonnenliegen zu sonnen oder um mit allem Komfort der Welt von der Zivilisation abzuschalten. Villa Falconera, bietet den Gästen verschiedene Ruhezonen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses verteilt sind, Parkplätze für 3 Autos und einen Liegeplatz für ein Boot mit einer maximalen Länge von 13 Metern.
Verpassen Sie nicht Ihre Chance, in einem der privilegiertesten Häuser der Costa Brava und der berühmten Stadt Empuriabrava zu wohnen!
Für weitere Informationen oder Fragen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihren Urlaub zu einem einzigartigen Erlebnis machen können, das auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Lieben zugeschnitten ist!





Die Ruhezeit der Gäste zwischen 21.00 und 09.00 Uhr ist zu respektieren.
Wenn die Wohnung Teil einer Wohngemeinschaft ist, muss die Hausordnung beachtet werden.
Die Höchstzahl der Gäste in der Wohnung darf nicht überschritten werden.
Die Anwesenheit von Haustieren muss vom Eigentümer genehmigt werden.
Ein Mieter, der den Mietvertrag einseitig kündigt, kann keine Rückerstattung der bereits an den Vermieter gezahlten Beträge verlangen.
Im Falle einer Stornierung aus berechtigten medizinischen Gründen aufgrund von Covid-19 oder aufgrund der Unmöglichkeit einer Reise auf Anordnung von Gesundheits- oder Regierungsbehörden werden andere Möglichkeiten der Stornierung und Rückerstattung in Absprache mit beiden Parteien vereinbart.
Für alle anderen Arten von Stornierungen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß den Stornierungsrichtlinien.